[ C o p y   k i l l s   m u s i c ]

ILLEGAL Downloading kills music

warum? hier lesen....
 

Quelle und © Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft:

Das Ende vom Lied 
In diesem Jahr wird in Deutschland auf über 60 Millionen bespielbaren CDs Musik kopiert. Über 10 Millionen davon werden schwarzgebrannt und illegal verkauft. Allein damit verliert die Musikbranche über 1,2 Mrd. DM - 20 % der Einnahmen von Künstlern, Produzenten und allen Beteiligten an Produktion und Verkauf der Musik. Das stellt eine Katastrophe für die Deutsche Musikkultur dar. Denn ohne Geld gibt es keine Investitionen in neue Trends und Junge Künstler. Besonders kleine und mittlere Label sind von den illegalen Kopien ihrer Tonträger schwer getroffen. 10.000 Kopien vernichten eine Nachwuchsband oder einen jungen Kinderliedermacher. 
Das Ende vom Lied.
 

Ich darf eine gekaufte CD beliebig oft kopieren! Stimmts?
Niemand findet etwas dabei, dass man mit der Eintrittskarte zu einem Konzert lediglich das Recht erwirbt, die Musikdarbietung zu erleben. Jedem ist klar, dass es verboten ist, die Aufführung mitzuschneiden. Beim Tonträger dagegen glauben viele, sie dürften mit der auf ihm gespeicherten Musik machen, was sie wollen. Tatsächlich erwirbt man aber auch beim Kauf eines Tonträgers - wie bei der Konzertkarte - grundsätzlich nur das Recht, die Musik im privaten Rahmen zu hören. Wer eine Audio-CD kopieren oder sich aus verschiedenen Tonträgern eine persönliche Wunsch-CD zusammenstellen möchte, muss sich deshalb nicht nur über die technischen Voraussetzungen des CD-Brennens informieren. Er/Sie muss auch klären, ob die Vervielfältigung rechtlich überhaupt zulässig ist. Denn an einer CD und der auf ihr enthaltenen Musikdarbietung bestehen Rechte, die durch eine Vervielfältigung verletzt werden können. 
 

Wem gehört die Musik auf einer CD?
Wer eine CD kauft, erwirbt nur das Sacheigentum an der Plastikscheibe, nicht etwa auch die Rechte der Autoren (Komponisten und Textdichter), ausübenden Künstler und Hersteller. Grob vereinfachend kann man das mit der Miete eines Autos vergleichen: Als Mieter bekomme ich zwar einen Schlüssel und darf das Auto vertragsgemäß bewegen, aber natürlich nicht weitervermieten oder gar verkaufen. Niemand darf fremdes "geistiges Eigentum" ohne Genehmigung verwerten (selbst wenn man Eigentümer der körperlichen CD ist). Die Vervielfältigung eines Tonträgers ist deshalb grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Zustimmung jedes dieser Berechtigten eingeholt wurde. Für die Vervielfältigungsrechte der Komponisten und Textdichter muss man sich an die GEMA (= Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wenden, die diese Rechte regelmäßig für die Autoren wahrnimmt. Die Rechte der übrigen Berechtigten müssen bei dem Tonträgerhersteller eingeholt werden, dessen CD als Vorlage für die Kopie benutzt werden soll. Dieser kann für sich selbst und die mit ihm vertraglich verbundenen Künstler Vervielfältigungslizenzen erteilen. Wer ohne die ausdrückliche Zustimmung nur eines dieser Berechtigten CDs kopiert handelt rechtswidrig und macht sich sogar strafbar (vgl. §§ 106, 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UrhG). 
 

Im privaten Rahmen darf ich doch kopieren?
Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausnahmsweise zulässig. Der privaten Vervielfältigung von CDs sind aber enge Grenzen gesetzt. 
Im einzelnen ist zu beachten: 

Es dürfen immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden. 
Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch. Die Verwendung der CD in einer Kindertagesstätte, in der Schule oder in der Gruppe ist kein privater Gebrauch. 
Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. 
Gemäß § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG ist es zwar zulässig, die Kopie durch einen anderen herstellen zu lassen. Dieser darf aber stets nur auf Bestellung und darüber hinaus auch nur unentgeltlich tätig werden. Anders als beispielsweise beim Kopieren von Printmedien in Copyshops dürfen aus dem Kopieren von CDs also keine Einkünfte erzielt werden.
Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 UrhG ist, dass die Kopiervorlage rechtmäßig erlangt worden sein muss. Illegal erlangte CDs dürfen also auch nicht zum privaten Gebrauch kopiert werden. 
Zu beachten ist ferner, dass die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen. 
 

Was ist denn nun von § 53 UrhG gedeckt?
Von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt ist beispielsweise das Überspielen einer CD oder von Teilen davon für den privaten Gebrauch im Auto, wenn man die Original-CD nicht immer zwischen Auto und Wohnung hin und her tragen möchte. Unzulässig ist dagegen, eine CD zu brennen, um sie anschließend zu verschenken. Ebenso wenig darf man sich seinen CD-Brenner dadurch finanzieren, dass man auf Bestellung gegen Entgelt CDs brennt oder angefertigte Kopien verkauft. 
 

Wem nützt es, das Kopieren von CDs zu verbieten?
Häufig hört man das Vorurteil, das Verbot, CDs ohne Erlaubnis zu kopieren, mache allein die Megastars noch reicher. Zwar werden viele CDs bekannter Künstler kopiert. Der Blick auf die großen Stars darf aber nicht von dem eigentlichen Problem ablenken: Die unerlaubte Vervielfältigung (und Verbreitung) von Tonträgern schadet nicht nur einzelnen Autoren, Künstlern und Tonträgerherstellern, sondern dem Wirtschaftskreislauf der Musikindustrie insgesamt. Dem Markt wird Geld entzogen, das von den berechtigten Tonträgerherstellern zu einem großen Teil in neue Produktionen investiert worden wäre. 
 

Warum sind Original-CDs so "teuer"?
Jeder Kunde weiß, wie wenig eine unbespielte Kassette (MC) im Vergleich zu einer bespielten kostet. Es scheint aber immer noch viele zu überraschen, dass dies bei Compact Discs nicht anders ist. Dabei sind die Fertigungskosten zuallerletzt dafür verantwortlich, dass bespielte Tonträger ihren Preis kosten. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch zahlt man nämlich eigentlich nicht für "eine CD", sondern für die Musik, die auf ihr gespeichert ist. In der Musik ist der kreative und wirtschaftliche Einsatz der Komponisten, Textdichter, ausübenden Künstler (Interpreten) und Tonträgerhersteller enthalten; das Trägermedium hat die Musik nur in möglichst hoher Qualität aufzubewahren und wiederzugeben. Um auf den schon erwähnten Vergleich mit der Konzertkarte zurückzukommen: Weder bei dem Pappkärtchen (Ticket) noch bei der Kunststoffscheibe (CD) spielt der Materialwert eine nennenswerte Rolle. Musik ist teuer: In erster Linie müssen Komponisten und Textdichter für ihre Schöpfungen einen fairen Ertrag erzielen können, ebenso wie die Interpreten für ihre kreativen Leistungen. Sie können ihre Arbeitsergebnisse ebenso wenig verschenken wie der Bäcker, der seine Brötchen verkaufen muss. Bei einem autorisierten Tonträger sind die pro verkauften Tonträger anfallenden Lizenzen einer der größten Kostenfaktoren. Sie machen meist mehr als ein Drittel des Abgabepreises an den Handel aus. Den Rest zehren Investitionen für Produktions- und Promotionskosten (Werbung), eine Risikoumlage ("Ausgleich für Flops", denn nur 15 - 20% aller Neuerscheinungen spielen ihre Kosten ein), ferner Kosten für Fertigung, Konfektionierung, Vertrieb und Verwaltung weitgehend auf, so dass der am Ende verbleibende Gewinn meist erstaunlich bescheiden ausfällt. 
 

Verdienen die Berechtigten nicht auch an der Privatkopie?
Tatsächlich existiert eine sogenannte "Leerkassetten- und Geräteabgabe", die auch auf bespielbare CDs und CD-Brenner anwendbar ist. Pro Stunde Spielzeit erhalten sämtliche Berechtigte (Autoren, Künstler, Tonträgerhersteller) € 0,6 für jede Leer-CD. Bei einer Original-CD-Neuerscheinung fließen pro Stück allein an die GEMA (Autoren) ca. € 1,00. Die einmalige Geräteabgabe pro CD-Brenner beträgt sage und schreibe € 6,00. All diese "Abgaben" zahlt der Kunde mit dem Kaufpreis, ohne sich dessen bewusst zu werden. Es versteht sich von selbst, dass aus diesen "Einkünften" kein neues Repertoire finanziert werden kann. 
 

Zum guten Schluss
Die rechtlichen Grenzen, die dem Kopieren von Tonträgern gezogen werden, bestehen aus gutem Grund. Sie sind letztlich für das Bestehen der gesamten Musikwirtschaft unerlässlich. Davon profitieren im Ergebnis auch die Verbraucher, denn nur ein effektiver Schutz der Berechtigten gewährleistet überhaupt ein umfangreiches und attraktives Musikangebot, das alle musikalischen Bereiche umfasst. Unerlässlich ist aber, dass die Rechte in der Praxis auch eingehalten werden. 
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um diese Informationen zu lesen. 

Quelle und © Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft 
 

Einen zusätzlichen Hinweis noch:

Ich höre oft das folgendes Argument: 

Die Industrie soll sich nicht so anstellen. Früher war das doch genau so. Da hat man alles auf Tonband oder später auf Kasette kopiert oder einfach im Radio mitgeschnitten. Ist doch das Gleiche wie heute und der Industrie hat´s nicht geschadet.

Ich denke jeder weiß, daß das nicht stimmt und will mit solchen Aussagen nur sein schlechtes Gewissen beruhigen. Zum einen musste man "damals" Stundenlang vorm Tapedeck sitzen und ein Album oder einzelne Songs per Hand und ich "Echtzeit" auf´s Band kopieren. Die Qualität und Haltbarkeit war dabei nicht gerade die Beste. Heute hingegen läd man sich ein komplettes Album inklusive Coverfiles in ein paar Minuten aus dem Netz und hat so ein Original-Kopie, die zudem jederzeit reproduzierbar ist, da sie ja digital vorliegt und nicht, wie Kasetten oder Vinyl, altern kann. Von den mir bekannten Plattenläden ist heutzutage keiner mehr übrig. Das mag zum einen an der legalen Verbreitung von Musik über das Internet liegen. Zum Teil aber bestimmt auch durch die illegale Verbreitung von Musik in illegalen Internettauschböresen und Portalen. 

Bitte kaufen Sie die Musik. Wir Musiker und Labels werden es Ihnen mit immer neuer und vor allem innovativer Musik danken.