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ILLEGAL Downloading kills
music
Quelle und © Deutsche
Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft:
Das Ende vom Lied
In diesem Jahr wird in Deutschland
auf über 60 Millionen bespielbaren CDs Musik kopiert. Über 10
Millionen davon werden schwarzgebrannt und illegal verkauft. Allein damit
verliert die Musikbranche über 1,2 Mrd. DM - 20 % der Einnahmen von
Künstlern, Produzenten und allen Beteiligten an Produktion und Verkauf
der Musik. Das stellt eine Katastrophe für die Deutsche
Musikkultur dar. Denn ohne Geld gibt es keine Investitionen in neue Trends
und Junge Künstler. Besonders kleine und mittlere Label
sind
von den illegalen Kopien ihrer Tonträger schwer getroffen. 10.000
Kopien vernichten eine Nachwuchsband oder einen jungen Kinderliedermacher.
Das Ende vom Lied.
Ich darf eine gekaufte
CD beliebig oft kopieren! Stimmts?
Niemand findet etwas dabei,
dass man mit der Eintrittskarte zu einem Konzert lediglich das Recht erwirbt,
die Musikdarbietung zu erleben. Jedem ist klar, dass es verboten ist, die
Aufführung mitzuschneiden. Beim Tonträger dagegen glauben viele,
sie dürften mit der auf ihm gespeicherten Musik machen, was sie wollen.
Tatsächlich erwirbt man aber auch beim Kauf eines Tonträgers
- wie bei der Konzertkarte - grundsätzlich nur das Recht, die Musik
im privaten Rahmen zu hören. Wer eine Audio-CD kopieren oder sich
aus verschiedenen Tonträgern eine persönliche Wunsch-CD zusammenstellen
möchte, muss sich deshalb nicht nur über die technischen Voraussetzungen
des CD-Brennens informieren. Er/Sie muss auch klären, ob die Vervielfältigung
rechtlich überhaupt zulässig ist. Denn an einer CD und der auf
ihr enthaltenen Musikdarbietung bestehen Rechte, die durch eine Vervielfältigung
verletzt werden können.
Wem gehört die Musik
auf einer CD?
Wer eine CD kauft, erwirbt
nur das Sacheigentum an der Plastikscheibe, nicht etwa auch die Rechte
der Autoren (Komponisten und Textdichter), ausübenden Künstler
und Hersteller. Grob vereinfachend kann man das mit der Miete eines Autos
vergleichen: Als Mieter bekomme ich zwar einen Schlüssel und darf
das Auto vertragsgemäß bewegen, aber natürlich nicht weitervermieten
oder gar verkaufen. Niemand darf fremdes "geistiges Eigentum" ohne Genehmigung
verwerten (selbst wenn man Eigentümer der körperlichen CD ist).
Die Vervielfältigung eines Tonträgers ist deshalb grundsätzlich
nur zulässig, wenn zuvor die Zustimmung jedes dieser Berechtigten
eingeholt wurde. Für die Vervielfältigungsrechte der Komponisten
und Textdichter muss man sich an die GEMA (= Gesellschaft für Musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wenden,
die diese Rechte regelmäßig für die Autoren wahrnimmt.
Die Rechte der übrigen Berechtigten müssen bei dem Tonträgerhersteller
eingeholt werden, dessen CD als Vorlage für die Kopie benutzt werden
soll. Dieser kann für sich selbst und die mit ihm vertraglich verbundenen
Künstler Vervielfältigungslizenzen erteilen. Wer ohne die ausdrückliche
Zustimmung nur eines dieser Berechtigten CDs kopiert handelt rechtswidrig
und macht sich sogar strafbar (vgl. §§ 106, 108 Abs. 1 Nr. 4
und 5 UrhG).
Im privaten Rahmen darf
ich doch kopieren?
Vervielfältigungen
zum privaten Gebrauch sind gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausnahmsweise
zulässig. Der privaten Vervielfältigung von CDs sind aber enge
Grenzen gesetzt.
Im einzelnen ist zu beachten:
Es dürfen immer nur
einige wenige Kopien angefertigt werden.
Zulässig ist die Vervielfältigung
nur für den privaten eigenen Gebrauch. Die Verwendung der CD in einer
Kindertagesstätte, in der Schule oder in der Gruppe ist kein privater
Gebrauch.
Die Vervielfältigung
ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich
bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung
von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen
oder zu verschenken.
Gemäß §
53 Abs. 1 S. 2 UrhG ist es zwar zulässig, die Kopie durch einen anderen
herstellen zu lassen. Dieser darf aber stets nur auf Bestellung und darüber
hinaus auch nur unentgeltlich tätig werden. Anders als beispielsweise
beim Kopieren von Printmedien in Copyshops dürfen aus dem Kopieren
von CDs also keine Einkünfte erzielt werden.
Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal
des § 53 Abs. 1 UrhG ist, dass die Kopiervorlage rechtmäßig
erlangt worden sein muss. Illegal erlangte CDs dürfen also auch nicht
zum privaten Gebrauch kopiert werden.
Zu beachten ist ferner,
dass die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke
keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben
benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass
auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt
wurden, später nicht verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit
abgespielt werden dürfen.
Was ist denn nun von §
53 UrhG gedeckt?
Von § 53 Abs. 1 UrhG
gedeckt ist beispielsweise das Überspielen einer CD oder von Teilen
davon für den privaten Gebrauch im Auto, wenn man die Original-CD
nicht immer zwischen Auto und Wohnung hin und her tragen möchte. Unzulässig
ist dagegen, eine CD zu brennen, um sie anschließend zu verschenken.
Ebenso wenig darf man sich seinen CD-Brenner dadurch finanzieren, dass
man auf Bestellung gegen Entgelt CDs brennt oder angefertigte Kopien verkauft.
Wem nützt es, das
Kopieren von CDs zu verbieten?
Häufig hört man
das Vorurteil, das Verbot, CDs ohne Erlaubnis zu kopieren, mache allein
die Megastars noch reicher. Zwar werden viele CDs bekannter Künstler
kopiert. Der Blick auf die großen Stars darf aber nicht von dem eigentlichen
Problem ablenken: Die unerlaubte Vervielfältigung (und Verbreitung)
von Tonträgern schadet nicht nur einzelnen Autoren, Künstlern
und Tonträgerherstellern, sondern dem Wirtschaftskreislauf der Musikindustrie
insgesamt. Dem Markt wird Geld entzogen, das von den berechtigten Tonträgerherstellern
zu einem großen Teil in neue Produktionen investiert worden wäre.
Warum sind Original-CDs
so "teuer"?
Jeder Kunde weiß,
wie wenig eine unbespielte Kassette (MC) im Vergleich zu einer bespielten
kostet. Es scheint aber immer noch viele zu überraschen, dass dies
bei Compact Discs nicht anders ist. Dabei sind die Fertigungskosten zuallerletzt
dafür verantwortlich, dass bespielte Tonträger ihren Preis kosten.
Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch zahlt man nämlich eigentlich
nicht für "eine CD", sondern für die Musik, die auf ihr gespeichert
ist. In der Musik ist der kreative und wirtschaftliche Einsatz der Komponisten,
Textdichter, ausübenden Künstler (Interpreten) und Tonträgerhersteller
enthalten; das Trägermedium hat die Musik nur in möglichst hoher
Qualität aufzubewahren und wiederzugeben. Um auf den schon erwähnten
Vergleich mit der Konzertkarte zurückzukommen: Weder bei dem Pappkärtchen
(Ticket) noch bei der Kunststoffscheibe (CD) spielt der Materialwert eine
nennenswerte Rolle. Musik ist teuer: In erster Linie müssen Komponisten
und Textdichter für ihre Schöpfungen einen fairen Ertrag erzielen
können, ebenso wie die Interpreten für ihre kreativen Leistungen.
Sie können ihre Arbeitsergebnisse ebenso wenig verschenken wie der
Bäcker, der seine Brötchen verkaufen muss. Bei einem autorisierten
Tonträger sind die pro verkauften Tonträger anfallenden Lizenzen
einer der größten Kostenfaktoren. Sie machen meist mehr als
ein Drittel des Abgabepreises an den Handel aus. Den Rest zehren Investitionen
für Produktions- und Promotionskosten (Werbung), eine Risikoumlage
("Ausgleich für Flops", denn nur 15 - 20% aller Neuerscheinungen spielen
ihre Kosten ein), ferner Kosten für Fertigung, Konfektionierung, Vertrieb
und Verwaltung weitgehend auf, so dass der am Ende verbleibende Gewinn
meist erstaunlich bescheiden ausfällt.
Verdienen die Berechtigten
nicht auch an der Privatkopie?
Tatsächlich existiert
eine sogenannte "Leerkassetten- und Geräteabgabe", die auch auf bespielbare
CDs und CD-Brenner anwendbar ist. Pro Stunde Spielzeit erhalten sämtliche
Berechtigte (Autoren, Künstler, Tonträgerhersteller) € 0,6
für jede Leer-CD. Bei einer Original-CD-Neuerscheinung fließen
pro Stück allein an die GEMA (Autoren) ca. € 1,00. Die einmalige
Geräteabgabe pro CD-Brenner beträgt sage und schreibe €
6,00. All diese "Abgaben" zahlt der Kunde mit dem Kaufpreis, ohne sich
dessen bewusst zu werden. Es versteht sich von selbst, dass aus diesen
"Einkünften" kein neues Repertoire finanziert werden kann.
Zum guten Schluss
Die rechtlichen Grenzen,
die dem Kopieren von Tonträgern gezogen werden, bestehen aus gutem
Grund. Sie sind letztlich für das Bestehen der gesamten Musikwirtschaft
unerlässlich. Davon profitieren im Ergebnis auch die Verbraucher,
denn nur ein effektiver Schutz der Berechtigten gewährleistet überhaupt
ein umfangreiches und attraktives Musikangebot, das alle musikalischen
Bereiche umfasst. Unerlässlich ist aber, dass die Rechte in der Praxis
auch eingehalten werden.
Vielen Dank, dass Sie sich
die Zeit genommen haben, um diese Informationen zu lesen.
Quelle und © Deutsche
Landesgruppe der IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft
Einen
zusätzlichen Hinweis noch:
Ich höre oft das folgendes
Argument:
Die Industrie soll
sich nicht so anstellen. Früher war das doch genau so. Da hat man
alles auf Tonband oder später auf Kasette kopiert oder einfach im
Radio mitgeschnitten. Ist doch das Gleiche wie heute und der Industrie
hat´s nicht geschadet.
Ich denke jeder weiß,
daß das nicht stimmt und will mit solchen Aussagen nur sein schlechtes
Gewissen beruhigen. Zum einen musste man "damals" Stundenlang vorm Tapedeck
sitzen und ein Album oder einzelne Songs per Hand und ich "Echtzeit" auf´s
Band kopieren. Die Qualität und Haltbarkeit war dabei nicht gerade
die Beste. Heute hingegen läd man sich ein komplettes Album inklusive
Coverfiles in ein paar Minuten aus dem Netz und hat so ein Original-Kopie,
die zudem jederzeit reproduzierbar ist, da sie ja digital vorliegt und
nicht, wie Kasetten oder Vinyl, altern kann. Von den mir bekannten Plattenläden
ist heutzutage keiner mehr übrig. Das mag zum einen an der legalen
Verbreitung von Musik über das Internet liegen. Zum Teil aber bestimmt
auch durch die illegale Verbreitung von Musik
in illegalen Internettauschböresen und Portalen.
Bitte kaufen Sie die Musik.
Wir Musiker und Labels werden es Ihnen mit immer neuer und vor allem innovativer
Musik danken.
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